Charakterliche Fragestellung

  • Sie sind mehrmals zu schnell gefahren
  • Sie müssen sich als Raser verantworten
  • Sie haben andere offensive Fahrverhaltensweisen gezeigt (mangelnder Abstand, Rechtsüberholen, Überqueren einer Sperrfläche)
  • Sie haben unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug gelenkt
  • Sie haben ohne gültigen Führerausweis ein Fahrzeug gelenkt
  • Sie haben aufgrund risikoreicher Fahrweise einen Unfall zu verantworten 

Ziel der Charakteruntersuchung
Sie können Ursachen und Eigenanteile für die Entstehung der Vorfälle beschreiben und überzeugend darlegen, weshalb Sie in Zukunft ein regelkonformer Fahrzeuglenker sind. Entsprechend verfolgen Sie und der Gutachter mehrheitlich dieselben Ziele, den Wiedererhalt des Führerausweises und die nicht erneute Abgabe desselben. Im Fall einer positiven Begutachtung sind Gutachter und Sie der Meinung, dass der Führerausweis aus verkehrspsychologischer Sicht bzw. charakterlichen Gründen demnächst zurückgegeben werden kann. Hingegen kommt für den Fall eines negativen Gutachtens der Gutachter entgegen Ihrer Meinung zum Schluss, dass Sie sich mit Ihrem Fehlverhalten vertieft auseinander setzen sollten. Dementsprechend werden zum Beispiel eine Verkehrstherapie und eine erneute Begutachtung empfohlen.

Ablauf 
Die Untersuchung erfolgt in drei Schritten (Dauer: 3 Stunden): 

  • Erhebung der Anamnese
  • Verkehrsspezifisches Interview
  • Computerbasierte Untersuchung (Test und Fragebogen)

Vorbereitungsmöglichkeiten
Es erweist sich für die Begutachtungssituation als sinnvoll, wenn Sie sich im Vorfeld der Untersuchung Gedanken über Ihr bisheriges Verhalten im Strassenverkehr machen. Gutachter gehen davon aus, dass Menschen ihr Verhalten nur dann erfolgreich und langfristig verändern können, wenn sie sich im Klaren darüber sind, was die Person genau falsch gemacht haben und vor allem warum diese sich so verhalten hat. Wenn Sie als Betroffener das erklären können, ist es außerdem wichtig, dass Sie beschreiben können wann und warum Sie eine Entscheidung getroffen haben, Ihr Verhalten zu ändern und wie Sie diese Veränderung umgesetzt haben und / oder konkret für die Zukunft umzusetzen gedenken. Schlussendlich muss geklärt werden können, wodurch Sie sicherstellen wollen und können, dass es nicht wieder zu den früheren Fehlern kommen wird. 
Aufgrund der hier gemachten Beschreibungen sollte Ihnen klar werden, dass es vorteilhaft ist, wenn ein rechtskräftiger Entscheid als Grundlage für ein Dialog vorhanden ist. Die Stellungnahme zum aktenkundigen Sachverhalt und eine widerspruchsfreie Erklärung Ihrerseits stellt ein wichtiger Grundstein für eine verkehrspsychologische Begutachtung dar. Wenn Sie sich selbstkritisch zu den Vorfällen äussern, übernehmen Sie automatisch die Verantwortung für Ihre Fehler. Eine übertrieben positive Selbstdarstellung führt generell nicht zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für ein günstig lautendes Gutachten, sondern führt mehrheitlich zu unnötigen Widersprüchen. 

Dauer und Kosten 

  • 3 Stunden, CHF 1'290.--

Anmeldung verkehrspsychologische Diagnostik

  1. Buchen und Bezahlen Sie bequem und selbständig einen Begutachtungstermin oder
  2. Laden Sie das Formular herunter und senden dieses ausgefüllt an gianclaudio.casutt@psychologie.ch [HIN Secured] oder
  3. Rufen Sie mich an (041 510 88 56) und informieren Sie sich wegen Terminen. Bei Nichtannahme Ihres Anrufs wird meinerseits ein Rückruf erfolgen.

Terminabsage / Stornierung​​​​​​​

Absage nach Terminvereinbarung bis eine Woche vor Termin (bspw. Termin am 14.08., 09:00 Uhr, Absage bis 07.08., 08:59Uhr):

  • Kostenlos, je nach administrativem Aufwand (bspw. Abzug Rechnungsgebühren, Postsendungen etc.) bis maximal SFr. 250.--

Wegen Termin-Reservation von 3 Stunden und fehlender Möglichkeit einer kurzfristigen Neubesetzung müssen bei Fernbleiben unter einer Wochen Kosten in Rechnung gestellt werden:

Absage innert Wochenfrist vor Termin:

  • SFr. 500.-- für Aufwandsentschädigung / Terminausfall

Absage innert 24 Stunden vor Termin / unentschuldigtes Fernbleiben:

  • SFr. 750.-- für Aufwandsentschädigung / Terminausfall