Fahreignung

Gemäss Mindestanforderungen Anhang 1 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) stellt für die Fahreignung eine intakte Kognition ein elementare Voraussetzung dar. Wenn eine Zuweisung mit neuropsychologischer Fragestellung erfolgt, muss grundsätzlich eine kognitive alltagsrelevante Störung angenommen bzw. überprüft werden. Basale attentionale / exekutive Hirnfunktionen werden in einer neuropsychologischen Untersuchung immer gemessen.

Bei Auffälligkeiten in diesen Funktionen muss der neuropsychologische Diagnostiker aufgrund seiner fachlichen Sorgfaltspflicht eine allfällige Problematik hinsichtlich der Fahreigung mit dem Patienten besprechen, da sonst eine potentielle Selbst- / Fremdgefährdung im Strassenverkehr durch den Diagnostiker bewusst in Kauf genommen wird. 


Auch hierfür macht CASUTT Ψ DIAGNOSTIK entsprechende Empfehlungen und wird über therapeutische Möglichkeiten bzw. allfällige Verlaufsuntersuchungen in den Berichten Stellung nehmen.

Komplexität Autofahren

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Aus: Baas, U., Casutt, G., Kohler, J., Küst, J., Roloff, J., & Zemp, M. (2019). Leitfaden Fahreignung in der Neuropsychologie (Arbeitsgruppe Fahreignung SVNP).