Zuweiser

CASUTT Ψ DIAGNOSTIK ist auf folgende Abklärungsinhalt(e) und Fragestellung(en) spezialisiert

  • kognitives Funktionsniveau nach Hirnschlag, Tumor-Operationen, SHT, Enzephalitis etc.
  • kognitives Funktionsniveau bei Patienten mit neurologischen Erkrankungen und Beteiligung des ZNS
  • Chronischer Müdigkeit wie Fatigue bei MS, Parkinson-Krankheit oder Post-COVID-Erkrankung
  • Verdacht auf eine hyperkinetische Störung (ADS, ADHS etc.)
  • Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS, Asperger)
  • Beurteilung des Intelligenzniveaus (Bestimmung des IQ, Klärung einer dissoziierten Intelligenz)
  • Verdacht auf ein Mild Cognitive Impairment (MCI) oder eine demenzielle Entwicklung unter Einbezug möglicher Differenzialdiagnosen

Ärztliche Patientenzuweisung für neuropsychologische Diagnostik

Bitte laden Sie das Formular herunter und senden es ausgefüllt an gianclaudio.casutt@psychologie.ch [HIN Secured]

Kosten

KVG-Tarife im Rahmen klinischer Untersuchungen

Damit die neuropsychologische Untersuchung von der Krankenkasse über die Grundversicherung gedeckt wird, ist eine ärztliche Überweisung notwendig.
Die Tarifstruktur trat per 1. Januar 2021 in Kraft und wird seither angewendet. SVNP-Vertragspartner sind HSK, CSS und Tarifsuisse. Es gilt ein Taxpunktwert (TPW) von CHF 0.98 und wird pro 5 Min. abgerechnet.
https://www.hplus.ch/de/tarife/neuropsychologie-kvg

 

IV / UV / MV-Tarife im Rahmen von neuropsychologischen Gutachten:
Die Tarifstruktur trat per 01.01.2004 in Kraft. SVNP-Vertragspartner sind Bundesamt für Sozialversicherung (BSV, vertritt IV), Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK, vertritt UV) und Bundesamt für Militärversicherung (BAMV, vertritt MV).
Es gilt ein Taxpunktwert (TPW) von CHF 1.00.
https://www.mtk-ctm.ch/de/tarife/neuropsychologie/

 

Terminabsagen

Absage nach Terminvereinbarung bis eine Woche vor Termin (bspw. Termin am 14.08., 09:00 Uhr, Absage bis 07.08., 08:59Uhr):

  • Kostenlos, je nach administrativem Aufwand (bspw. Abzug Rechnungsgebühren, Postsendungen etc.) bis maximal SFr. 250.--

Wegen Termin-Reservation von 3 Stunden und fehlender Möglichkeit einer kurzfristigen Neubesetzung müssen bei Fernbleiben unter einer Wochen Kosten in Rechnung gestellt werden:

Absage innert Wochenfrist vor Termin:

  • SFr. 500.-- für Aufwandsentschädigung / Terminausfall

Absage innert 24 Stunden vor Termin / unentschuldigtes Fernbleiben:

  • SFr. 750.-- für Aufwandsentschädigung / Terminausfall