Leistungsbedingte Fragestellung

  • drei- bzw. viermal die praktische Fahrprüfung nicht bestanden
  • Gültigkeitsdauer Lernfahrausweises ohne praktische Prüfung verstrichen, vor zwei Jahre Wartefrist nächsten Lernfahrausweis erhalten
  • Führerausweisbesitz und Zweifel an Wahrnehmungsleistung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls
  • Fahreignung wird aufgrund fortgeschrittenen Alters in Frage gestellt (auch bei periodischen ärztlichen Kontrollen möglich)

Ziel der Leistungsuntersuchung

Die Dauer Ihrer Konzentrationsfähigkeit, Ihre gezielte Aufmerksamkeitsausrichtung oder Ihre Fähigkeit zum „Multitasking“ stellen für die Verkehrsteilnahme wichtige Voraussetzungen dar. Diese Fähigkeiten werden mit unterschiedlichen, meist computerbasierten Verfahren in der Leistungsuntersuchung überprüft. Ihre Reaktionszeiten, aber auch die Anzahl korrekter bzw. falscher Reaktionen spielen dabei eine wichtige Rolle und geben Auskunft über Ihre mentale Verfassung. Neben diesen Verfahren findet ein persönliches Gespräch über den Sachverhalt Ihrer persönlichen Begutachtung statt.

Ablauf
Die Untersuchung erfolgt in drei Schritten (Dauer 2 - 3 Stunden): 

  • Erhebung der Anamnese
  • Verkehrsspezifisches Interview
  • Computerbasierte Untersuchung

Vorbereitungsmöglichkeiten
Sie müssen sich nicht auf die Untersuchung vorbereiten, da gesunde Personen alle Voraussetzungen mitbringen, die kognitiven Aufgaben ausreichend gut zu lösen. Computerkenntnisse sind nicht notwendig.

Dauer und Kosten

  • Leistungsgutachten klein, 2 - 3 Stunden: CHF 690.--
  • Leistungsgutachten gross, 3 Stunden: CHF 1'070.--

Anmeldung verkehrspsychologische Diagnostik

  1. Buchen und Bezahlen Sie bequem und selbständig einen Begutachtungstermin oder
  2. Laden Sie das Formular herunter und senden dieses ausgefüllt an gianclaudio.casutt@psychologie.ch [HIN Secured] oder
  3. Rufen Sie mich an (041 510 88 56) und informieren Sie sich wegen Terminen. Bei Nichtannahme Ihres Anrufs wird meinerseits ein Rückruf erfolgen.

Terminabsage / Stornierung​​​​​​​

Absage nach Terminvereinbarung bis eine Woche vor Termin (bspw. Termin am 14.08., 09:00 Uhr, Absage bis 07.08., 08:59Uhr):

  • Kostenlos, je nach administrativem Aufwand (bspw. Abzug Rechnungsgebühren, Postsendungen etc.) bis maximal SFr. 250.--

Wegen Termin-Reservation von 3 Stunden und fehlender Möglichkeit einer kurzfristigen Neubesetzung müssen bei Fernbleiben unter einer Wochen Kosten in Rechnung gestellt werden:

Absage innert Wochenfrist vor Termin:

  • SFr. 500.-- für Aufwandsentschädigung / Terminausfall

Absage innert 24 Stunden vor Termin / unentschuldigtes Fernbleiben:

  • SFr. 750.-- für Aufwandsentschädigung / Terminausfall